Blogreihe Teil 2: WhatsApp – eine Alternative zum E-Mail-Newsletter?

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WhatsApp als Newsletter: Was Sie dabei berücksichtigen sollten

Teil 2 unserer Blogreihe zu aktuellen PR-Trends: WhatsApp Newsletter

Für viele Privatpersonen ist die tägliche Nutzung von WhatsApp vertraut. Nun können auch Unternehmen mit dem Kurznachrichtendienst arbeiten: Über die Messenger-App sollen Informationen schnell an Kunden weitergeben – wie ein Newsletter.

Vielleicht fragen Sie sich, ob dies als Marketinginstrument für Ihr Unternehmen geeignet ist? Wir nennen Ihnen ein paar wichtige Aspekte:

Unter den WhatsApp Nutzungsbedingungen ist gegen Ende von Ziffer 3. C. geregelt, dass eine kommerzielle Nutzung, insbesondere für Werbezwecke, verboten ist. Allerdings ist bislang noch nicht entschieden, ob dies in Deutschland uneingeschränkt Geltung findet. Siehe hier…  Facebook als Muttergesellschaft von WhatsApp denkt darüber nach, Unternehmen offiziell die Nutzung für die Kundenkommunikation („B-to-C“) einzuräumen.

Auch das Telemediengesetz muss berücksichtigt werden: Als Absender einer Online-Nachricht sind Sie dazu verpflichtet, eine Einwilligung Ihres Kunden einzuholen. Ohne die Zustimmung ist der Versand werblicher Botschaften, auch über Messenger-Dienste, nicht erlaubt.

Deshalb wird empfohlen, ein Anmeldeportal auf der Firmenhomepage einzurichten. Dort wird explizit eine Bestätigung der News-Bestellung und die Bestätigung der Telefonnummer eingefordert – damit Sie rechtlich abgesichert sind.

Aber auch die Anonymität sollte gewährleistet werden: Die Newsletter sollten per Broadcast-List versendet werden und nicht in Form eines sogenannten Gruppenchats. Über die Broadcast-Funktion wird eine Nachricht an mehrere gleichzeitige Empfänger verschickt. Dabei sehen sich die einzelnen Kunden untereinander nicht. Außerdem besteht für jeden Empfänger die Möglichkeit, dem Unternehmen direkt zu antworten – ohne dass die Nachricht an die anderen Kunden gesendet wird.

Aufgrund der noch ungeklärten rechtlichen Lage können Nummern – über die Marketing-Nachrichten versendet werden – gesperrt werden; Eine weitere Verwendung ist dann nicht mehr möglich. Ebenso verfällt das gesamte Adressbuch.

Wenn Sie WhatsApp Newsletter für Ihre Außendarstellung nutzen möchten, informieren Sie sich bitte im Vorfeld ausführlich über die aktuelle rechtliche Situation.

BLogbuch-Eintrag vom 24.08.2016
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